Konfliktmaterialien

Mit dem ‚Dodd-Frank Act (Section 1502)’ von 2014 beabsichtigt die US-amerikanische Regierung, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Rohstoffhandel in bestimmten Konfliktregionen der Welt zu unterbinden. Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, müssen gegenüber der dortigen Börsenaufsicht offenlegen, ob ihre Produkte sogenannte ‚Konfliktmineralien’ enthalten. Dies hat zur Folge, dass betroffene Unternehmen ihrerseits die Herkunft der verwendeten Rohstoffe bei ihren Lieferanten abfragen. So wird die Abfrage durch die gesamte Lieferkette ‚durchgereicht’, wodurch mittelbar auch deutsche Unternehmen von der Offenlegungspflicht betroffen sind, wenn sie in die USA liefern oder als Zwischenlieferant tätig sind.

Seit 2017 gilt in der Europäischen Union eine ähnliche Regelung: die Verordnung (EU)2017/821. Mit der „Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Konfliktmaterialien“ trat auf EU-Ebene ein System für die Selbstzertifizierung von verantwortungsvollen Importeuren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Krisenregionen in Kraft.

Die PFARR Stanztechnik ist weder durch den Dodd-Frank Act unmittelbar betroffen noch ein Unionseinführer im Sinne der Verordnung (EU)2017/821. Gleichwohl machen wir uns im Hinblick auf unsere gesellschaftliche und ethische Verantwortung die Inhalte dieser Regelungen zu Eigen. Wir haben einen Unternehmensprozess eingeführt, um den Ursprung der von uns verwendeten Materialien festzustellen und zu dokumentieren.

Von unseren Lieferanten erwarten wir schriftlich die verbindliche Bestätigung, dass uns keine Rohstoffe aus den Konfliktregionen im Sinne des Dodd-Frank Act (Sect. 1502) bzw. der Verordnung (EU)2017/821 geliefert werden. Diese Zusicherung ist unabdingbare Voraussetzung für die Belieferung der PFARR Stanztechnik mit Rohstoffen.

DIHK-Merkblatt zum Dodd-Frank Act (Section 1502)