Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Anspruch, die Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden jederzeit zu erfassen und durch maßgeschneiderte Problemlösungen sowie die Lieferung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen. Doch unser Pflichtgefühl endet nicht beim Kunden und Verantwortung ist bei der PFARR Stanztechnik mehr als ein wohlklingendes Schlagwort – es ist eine Haltung, die das gesamte Unternehmen prägt. Natürlich zählen dazu das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und anderen Partnern sowie der gewissenhafte Umgang der Mitarbeiter mit Maschinen, Materialien und Produkten. Deren hohe Motivation resultiert nicht zuletzt aus dem sozialen Pflichtbewusstsein des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern und ihren Familien. Schließlich ist der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen – aber auch mit Problemstoffen – Teil dieser Unternehmenskultur.

Qualität

Qualität bedeutet die Übereinstimmung mit den Kundenforderungen hinsichtlich Funktionalität und Zuverlässigkeit, Preis und Lieferzeit der Produkte oder Dienstleistungen. Bei einer Fertigung, die fast vollständig kundenspezifisch ist, wird auch der reibungslose Kundenkontakt qualitätsrelevant. Um diese Ansprüche zu erfüllen, haben wir unsere Qualitätspolitik und -ziele in folgenden Grundsätzen zusammengefasst:

  • Qualität schafft Vertrauen
  • Qualität sichert Zukunft

Die PFARR Stanztechnik ist nach DIN 9001:2015 zertifiziert.

TÜV-Zertifikat: DIN 9001:2015

Umwelt und Arbeitssicherheit

Erklärtes Ziel unseres Unternehmens ist es, die natürlichen Lebensbedingungen in unserer Umwelt zu bewahren und unseren Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld ohne Gefährdung der Gesundheit zu bieten. Dies ist auf lange Sicht nur durch den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen möglich – mit Hilfe marktwirtschaftlicher Instrumente und durch eine konsequente Sicherheitsmentalität.

Wir sehen daher in einer qualitäts-, umwelt- und sicherheitsorientierten freien Wirtschaftsordnung große unternehmerische Potenziale, die auch das Wohlergehen kommender Generationen sicherstellt. Aus diesem Grund betrachten wir den Umweltschutz und die Arbeitssicherheit als wichtigen Bestandteil unserer Unternehmensführung. Sie sind somit eine zentrale Aufgabe für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine verbindliche Vorgabe für ihre Tätigkeiten.

Die PFARR Stanztechnik ist nach DIN 14001:2015 zertifiziert.

PFARR: Grundsätze zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit

TÜV-Zertifikat: DIN 14001:2015

Verhaltenskodex

Für die PFARR Stanztechnik ist es selbstverständlich, dass ein Unternehmen eine gesellschaftliche und ethische Verantwortung trägt. Wir haben diese Haltung konkretisiert und in einem Verhaltenskodex festgeschrieben, der uns als Leitschnur unseres Handelns dient. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie sich mit diesen Grundsätzen einverstanden erklären und diese ebenfalls beachten. Der Kodex betrifft im Einzelnen:

  • die Einhaltung der Gesetze,
  • das Verbot von Korruption und Bestechung,
  • die Achtung der Grundrechte der Beschäftigten,
  • das Verbot von Kinderarbeit,
  • die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten,
  • den Umweltschutz,
  • die Verantwortung für die Lieferkette sowie
  • die Meldung von Rechtsverstößen (Hinweisgebersystem).

PFARR-Verhaltenskodex

Hinweisgebersystem der PFARR Stanztechnik GmbH

Die Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften sowie interner Verhaltensrichtlinien (z.B. Code of Conduct) sind Grundvoraussetzung für alle Geschäftstätigkeiten der PFARR Stanztechnik. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz einen besseren Schutz von Hinweisgebenden („Whistleblower“), die Missstände im Sinne des Gesetzes in beruflichem Kontext aufdecken. Für den Fall, dass für Sie eine Mitteilung oder ein persönliches Gespräch mit Betroffenen, Vorgesetzten oder sonstigen Kontaktpersonen Ihres Vertrauens innerhalb des Unternehmens nicht in Frage kommt, hat die PFARR Stanztechnik entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Hierzu wurde eine öffentlich zugängliche Verfahrensordnung erstellt, welche für Nutzer des Hinweisgebersystems verbindlich zu beachten ist. Meldungen in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltsgesetz können ebenfalls über dieses System getätigt werden.

Folgende Meldekanäle stehen Ihnen für den Hinweis auf Rechtsverstöße oder Verstöße gegen interne Richtlinien der PFARR Stanztechnik zur Verfügung:

1) Sie können -wie bisher- bei Verstößen gegen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder interner Unternehmensrichtlinien die Ihnen bekannten Kontaktmöglichkeiten bei der PFARR Stanztechnik nutzen.

2) Darüber hinaus hat sich die PFARR Stanztechnik zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes dazu entschlossen, ein webbasiertes Meldeportal über den Bundesanzeiger-Verlag einzurichten. In diesem Zusammenhang wurde zudem eine Ombudsstelle eingerichtet, die sowohl im Rahmen der Nutzung des Meldeportals, als auch außerhalb des Meldeportals tätig ist.

Es bestehen daher neben den direkten Ansprechpersonen und Bereichen innerhalb des Unternehmens folgende weitere Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Rechtsverstößen:

a) Digitale Plattform des Bundesanzeiger-Verlags:
https://pfarr.hinweisgeberportal.de/

b) Telefonische Hotline des Bundesanzeiger-Verlags:
(Montag – Freitag 8:00-18:30): +49 (0)800-1234-205

c) Per Mail an den Bundesanzeiger-Verlag:
hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de

d) Per Post an den Bundesanzeiger-Verlag:
Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln

e) Externer Ombudsmann:
Rechtsanwalt & Notar Alexander Schade
Rechtsanwaltskanzlei Scheurmann, Schraad & Partner
Dudenstraße 14
36251 Bad Hersfeld
Tel.: +49 (0)6621 / 5078-24
E-Mail: schade@scheurmann-schraad.de

Unabhängig von den aufgeführten Meldekanälen können Sie auch die zuständigen Behörden kontaktieren, wie z.B. die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem

Konfliktmaterialien

Mit dem ‚Dodd-Frank Act (Section 1502)’ von 2014 beabsichtigt die US-amerikanische Regierung, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Rohstoffhandel in bestimmten Konfliktregionen der Welt zu unterbinden. Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, müssen gegenüber der dortigen Börsenaufsicht offenlegen, ob ihre Produkte sogenannte ‚Konfliktmineralien’ enthalten. Dies hat zur Folge, dass betroffene Unternehmen ihrerseits die Herkunft der verwendeten Rohstoffe bei ihren Lieferanten abfragen. So wird die Abfrage durch die gesamte Lieferkette ‚durchgereicht’, wodurch mittelbar auch deutsche Unternehmen von der Offenlegungspflicht betroffen sind, wenn sie in die USA liefern oder als Zwischenlieferant tätig sind.

Seit 2017 gilt in der Europäischen Union eine ähnliche Regelung: die Verordnung (EU)2017/821. Mit der „Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Konfliktmaterialien“ trat auf EU-Ebene ein System für die Selbstzertifizierung von verantwortungsvollen Importeuren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Krisenregionen in Kraft.

Die PFARR Stanztechnik ist weder durch den Dodd-Frank Act unmittelbar betroffen noch ein Unionseinführer im Sinne der Verordnung (EU)2017/821. Gleichwohl machen wir uns im Hinblick auf unsere gesellschaftliche und ethische Verantwortung die Inhalte dieser Regelungen zu Eigen. Wir haben einen Unternehmensprozess eingeführt, um den Ursprung der von uns verwendeten Materialien festzustellen und zu dokumentieren.

Von unseren Lieferanten erwarten wir schriftlich die verbindliche Bestätigung, dass uns keine Rohstoffe aus den Konfliktregionen im Sinne des Dodd-Frank Act (Sect. 1502) bzw. der Verordnung (EU)2017/821 geliefert werden. Diese Zusicherung ist unabdingbare Voraussetzung für die Belieferung der PFARR Stanztechnik mit Rohstoffen.

DIHK-Merkblatt zum Dodd-Frank Act (Section 1502)

REACh

Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

Die EU-Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Danach müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen, dass die menschliche Gesundheit oder die Umwelt durch ihre Produkte nicht nachteilig beeinflusst werden (siehe: www.reach-helpdesk.de).

Die PFARR Stanztechnik ist im Sinne der Verordnung überwiegend ein „nachgeschalteter Anwender“. Daher haben wir von unseren Lieferanten die Bestätigung eingeholt, dass betroffene Stoffe vorregistriert sind bzw. innerhalb der gesetzlichen Fristen registriert werden.

Für alle Produkte sind REACh -Konformitätserklärungen erhältlich  Downloads 

RoHS

Restriction of Hazardous Substances

Das Kürzel RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) steht für die in der Europäischen Gemeinschaft geltende Richtlinie 2002/95/EG.

In verschiedenen Staaten gelten ähnliche Vorschriften über Stoffverbote, Einschränkungen und Ausnahmen, so u.a. in China, den USA, Japan und Südkorea. Für die Elektronikindustrie von größter Bedeutung ist dabei das grundsätzliche Stoffverbot von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten. Bislang gibt es eine Reihe von Ausnahmen von den Stoffverboten. Mit dem Voranschreiten des technischen Standards sollen diese jedoch schrittweise vermindert und zusätzliche Stoffverbote eingeführt werden.

Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU mussten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Hierzu wurde in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz eingeführt. Ziel der Vorschriften sind die Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie die Vereinheitlichung verschiedener einzelstaatlicher Vorschriften, um Handelshindernisse und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Die PFARR Stanztechnik führt auch nach der RoHS-Einführung sowohl bleifreie als auch bleihaltige Lote im Lieferprogramm. Sämtliche Lote werden nach kundenindividuellen Bedürfnissen legiert. Bleifreie PFARR-Lote haben sich bereits seit vielen Jahren vor Einführung des Stoffverbotes für Blei als zuverlässige Lotprodukte in gleichbleibend hoher Qualität erwiesen.