Hinweisgebersystem der PFARR Stanztechnik GmbH

Die Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften sowie interner Verhaltensrichtlinien (z.B. Code of Conduct) sind Grundvoraussetzung für alle Geschäftstätigkeiten der PFARR Stanztechnik. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz einen besseren Schutz von Hinweisgebenden („Whistleblower“), die Missstände im Sinne des Gesetzes in beruflichem Kontext aufdecken. Für den Fall, dass für Sie eine Mitteilung oder ein persönliches Gespräch mit Betroffenen, Vorgesetzten oder sonstigen Kontaktpersonen Ihres Vertrauens innerhalb des Unternehmens nicht in Frage kommt, hat die PFARR Stanztechnik entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Hierzu wurde eine öffentlich zugängliche Verfahrensordnung erstellt, welche für Nutzer des Hinweisgebersystems verbindlich zu beachten ist. Meldungen in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltsgesetz können ebenfalls über dieses System getätigt werden.

Folgende Meldekanäle stehen Ihnen für den Hinweis auf Rechtsverstöße oder Verstöße gegen interne Richtlinien der PFARR Stanztechnik zur Verfügung:

1) Sie können -wie bisher- bei Verstößen gegen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder interner Unternehmensrichtlinien die Ihnen bekannten Kontaktmöglichkeiten bei der PFARR Stanztechnik nutzen.

2) Darüber hinaus hat sich die PFARR Stanztechnik zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes dazu entschlossen, ein webbasiertes Meldeportal über den Bundesanzeiger-Verlag einzurichten. In diesem Zusammenhang wurde zudem eine Ombudsstelle eingerichtet, die sowohl im Rahmen der Nutzung des Meldeportals, als auch außerhalb des Meldeportals tätig ist.

Es bestehen daher neben den direkten Ansprechpersonen und Bereichen innerhalb des Unternehmens folgende weitere Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Rechtsverstößen:

a) Digitale Plattform des Bundesanzeiger-Verlags:
https://pfarr.hinweisgeberportal.de/

b) Telefonische Hotline des Bundesanzeiger-Verlags:
(Montag – Freitag 8:00-18:30): +49 (0)800-1234-205

c) Per Mail an den Bundesanzeiger-Verlag:
hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de

d) Per Post an den Bundesanzeiger-Verlag:
Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln

e) Externer Ombudsmann:
Rechtsanwalt & Notar Alexander Schade
Rechtsanwaltskanzlei Scheurmann, Schraad & Partner
Dudenstraße 14
36251 Bad Hersfeld
Tel.: +49 (0)6621 / 5078-24
E-Mail: schade@scheurmann-schraad.de

Unabhängig von den aufgeführten Meldekanälen können Sie auch die zuständigen Behörden kontaktieren, wie z.B. die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Verfahrensordnung Zum Hinweisgebersystem